Allgemeine Geschäftsbedingen

1.Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen DJ Hilmar Hartwig und seinen Vertragspartnern [Kunden].

2.Vertrag

Verträge entstehen

– durch die Erstellung eines schriftlichen Angebotes,
– die Annahme eines schriftlichen Vertrages und
– in Ausnahmefällen durch das gesprochene Wort.

Der Vertrag ist nur rechtsgültig mit der Unterschrift beider Parteien und beider Vertragsseiten.

Sollten Zusatzstunden nach vertraglich vereinbartem Ende gebucht werden, behält sich DJ Hilmar das Recht vor, 04:00 Uhr und nach Abklärung mit dem Veranstalter die Musik zu beenden, da der Abbau des Equipment ca.1,5 Std. in Anspruch nimmt.

Unter Open End versteht DJ Hilmar eine Spielzeit bis maximal 04:00 Uhr.

3.Zahlungen

Die Zahlung der Gage ist ohne Abzug und in Bar vor, während bzw. am unmittelbaren Ende der Veranstaltung vorzunehmen sowie nach vorheriger Absprache auch per Überweisung bis 1 Tag vor der Veranstaltung möglich.

(Euro)Schecks, Kreditkarten oder Ähnliches werden nicht akzeptiert!

4.Vorbereitungen seitens des Veranstalters

Die Anreise zwecks Aufbau der Technik und des Equipments erfolgt ca. 1 bis 1,5 Stunde vor der Veranstaltung. Es muss eine normale Haus-Steckdose (230 V / 50Hz)in unmittelbarer Nähe des Standpunktes vorhanden sein. Der Standort des DJ und der Technik sollte sich in der Nähe der Tanzfläche befinden (eine konkrete Absprache erfolgt spätestens vor Ort nach dem Eintreffen).

Bei starkem Gewitter behält sich DJ Hilmar das Recht vor,die Anlage vom Stromnetz zu trennen. Sollte der Veranstalter trotzdem ein Weiterführen der Veranstaltung wünschen, trägt der Veranstalter die vollen Kosten für evtl. Blitzschäden am Equipment.

Bei Open-Air Veranstaltungen istvom Veranstalter dafür zu sorgen, dass das Equipment im Trockenen aufgebaut werden kann und auch während der Veranstaltung nicht nass wird (Zelt oder Ähnliches).

Catering (Speisen und Getränke) im Rahmen des Üblichen sind vom Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

5.Haftung

Für Personen-und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.

Für Schäden am DJ–Equipment, der Fotobox und dessen Zubehör, Datenträgern von Musik etc., die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern durch nicht vom DJ zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfalloder Stromschwankungen, usw. die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden können, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

6. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

–Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage wird fällig
–Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage wird fällig
–Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage wird fällig

Sollte nach erfolgtem Vertragsabschluss bzw. erfolgter verbindlicher Buchung durch den Kunden / Veranstalter die Stornierung der kompletten Buchung vor der Rücktrittsklausel erfolgen, entsteht für den Kunden / Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-Euro.

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens des DJ ist jederzeit möglich durch:

–Krankheit,
–Unfall,
–Tod, höhere Gewalt und besondere private Ereignisse.

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

Im Krankheitsfall erhalten Sie einen Ersatz–DJ zu gleichen Konditionen!!!

7. GEMA-Gebühren

Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Informationen zu den anfallenden Gebühren können angefordert bzw. eingesehen werden unter www.gema.de.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungender wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Rostock, Zusatzbestimmungen bedürfen der Schriftform.


Stand der AGB Januar 2021